Stücketipps und Verlagslisten

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Für die Stücksuche stellen sich zunächst einige Fragen:

  • Mit welchen Themen möchte man sich befassen?
  • Soll es eher ein klassischer, oder ein zeitgenössischer Text sein?
  • An welche Zielgruppe soll sich die Aufführung richten? (z.B. Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
  • Welchem Genre soll das Stück angehören (Tragödie, Komödie, psychologisches Drama, politisches Stück, Volkstheaterstück – mit oder ohne Dialekt; Musical, Schauspiel mit Musik, Roman- bzw. Filmdrehbuchadaption, usw.)

Dann stellen sich organisatorische Fragen:

  • Für wie viele Spieler:innen wird gesucht? Wie viele Frau oder Männer spielen mit? Kann man Rollen unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit besetzen? Wäre das vielleicht sogar wünschenswert, um einem angestaubten Stück neues Leben einzuhauchen?
  • Gibt es unterschiedliche Generationen, die mitspielen?
  • Gibt es unter den Spieler:innen besonders Fähigkeiten (.z.B. musikalischer oder akrobatischer Natur)?
  • Gibt es vielleicht sogar eine Schauspielerin oder einen Schauspieler, für die/den man ganz gezielt eine Rolle sucht?
  • Wenn es sich ein fremdsprachiges Stück handelt: Welche Übersetzung? Zumindest bei älteren Stücke und Klassikern gibt es meist mehrere.
  • Wie lange soll die Vorstellungsdauer sein und soll das Stück eine Pause haben?

Wo man dann auf die Suche geht:

Webseite der einschlägigen Bühnenverlage: www.theatertexte.de

Wenn man dann weiß, was man aufführen möchte:

  1. Aufführungsrechte beantragen
    – das gilt für alles Stücke deren Autor:innen nicht länger als 70 Jahre tot sind (Stichwort: Schutzfrist im Urheberrecht).
    – es gilt aber auch für Übersetzungen und Bearbeitungen klassischer Stoffe, deren Übersetzer:innen bzw. Bearbeiter:innen nicht länger als 70 Jahre tot sind
  2. Aufführungsmaterial beim Verlag bestellen
  3. Nach der Premiere: Pressematerial und Programmheft an den jeweiligen Verlag schicken
  4. Bearbeitungsrechte beachten: Wenn beispielsweise urheberrechtlich geschützte Texte in ein Theaterstück überführt werden sollen bzw. bereits vorhandene Theaterstücke abgeändert werden sollen, ist unbedingt zu prüfen, ob es sich um eine unzulässige unfreie Bearbeitung gemäß § 23 Satz 1 UrhG handelt oder ob eine zulässige freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG vorliegt, sonst können hohe Strafen drohen!

Bereitgestellt mit freundlicher Unterstützung von Dirk Hanke und Ludwig zur Hörst, Drei-Masken-Verlag.